Eine wichtige Frage, für die Sie sich Zeit nehmen sollten! Therapieverfahren und Therapeut:in sollten sorgfältig gewählt werden. Jede approbierte (staatlich anerkannte) Psychotherapeut:in wird Ihnen bei dieser Frage weiterhelfen können. Aber auch jede Patient:in kann einiges dazu tun.
Achten Sie bei der Wahl der Therapeut:in darauf, ob sie oder er eine staatliche Anerkennung besitzt. Bis Ende 1998 durfte sich jede, die es wollte, Psychotherapeut:in nennen. Dieser Titel ist erst seit 1999 gesetzlich geschützt. Er darf nur von Ärzt:innen und von Diplom-Psycholog:innen geführt werden, die eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben. In alten Telefonbüchern oder Listen finden sich u.U. noch einige „Hobby-Therapeut:innen“ ohne staatlich anerkannte Qualifikation. Auch wenn eine Therapeut:in nur von „Psychotherapie“ schreibt, die sie oder er betreibe, sich aber nicht direkt Psychotherapeut:in nennt, ist eine adäquate Qualifikation nicht sichergestellt.
Suche im Internet: Seit 2002 sind Psychotherapeut:innen gem. § 6 Teledienstgesetz verpflichtet, auf Ihren Webseiten anzugeben, welchen Kammern und Fachverbänden sie angehören, wann und wo sie ihre Qualifikationen erlangt haben und welcher Berufs- und Ethikordnung sie verpflichtet sind. Die Psychotherapeut:in sollte Mitglied einer Ärzt:innen- oder Psychotherapeut:innenkammer sein. Wenn sie oder er eine Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung angibt, kann sie oder er mit allen Kassen abrechnen. Wenn Psychotherapeut:innen diese Angaben auf ihren Webseiten nicht machen, würde ich zur Vorsicht raten.
Im Gespräch: Der Therapeut bzw. die Therapeutin sollte im Gespräch Ihr Vertrauen finden und Ihnen sympathisch sein. Schließlich ist es in der Psychotherapie wichtig, auch über sehr persönliche, peinliche oder schmerzliche Inhalte zu sprechen, über Dinge, über die Sie sonst vermutlich nur mit sehr wenigen Menschen sprechen würden. Wenn Sie nach dem ersten oder zweiten Vorgespräch bei einer Psychotherapeut:in spüren, dass Sie es sich nicht vorstellen können, sich diesem Menschen zu öffnen, können Sie zu einer anderen Therapeut:in wechseln. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanzieren 7 Vorgespräche. Bei der Auswahl der Therapeut:in sollten Sie noch berücksichtigen, ob Sie sich eher einer Frau oder einem Mann anvertrauen könnten. Vielen ist das egal. Wer jedoch eine Regung in sich spürt, eher mit einer Psychotherapeutin oder eher mit einem Psychotherapeuten arbeiten zu wollen, sollte dies ernst nehmen. Meist gibt es dafür lebensgeschichtliche Gründe.
Die AOK bietet für ihre Versicherten in Berlin das AOK-Institut in der Müllerstraße im Wedding an. Dort sind sehr gut qualifizierte PsychotherapeutInnen direkt bei der AOK angestellt. Hier sind fast immer Behandlungsplätze frei und ich kann dieses Behandlungsangebot sehr empfehlen. Termine können sie vereinbaren unter der Telefonnummer: 0800 26508024320
Versicherte der BKK VBU oder der Bahn-BKK können über ihre Kasse Adressen von Therapeut:innen erfahren, mit denen einzelne Versorgungsver träge bestehen und die Versicherte dieser Kassen bevorzugt annehmen.
Kostenerstattungsverfahren: Berlin ist als Zulassungsbezirk für die meisten Arztgruppen, auch für Psychotherapeut:innen gesperrt. Deshalb bekommen viele Psychotherapeut:innen keinen Kassensitz, obwohl sie die dafür notwendigen Qualifikationen, die sog. Fachkunde besitzen. Gleichzeitig sind die meisten Praxen von Vertragspsychotherapeut:innen über Wochen oder Monate ausgebucht. Deshalb finanzieren gesetzliche Krankenkassen Psychotherapien über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach §13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V. Sollten Sie einen Therapieplatz suchen, bitten Sie am besten zu allererst Ihre Kasse um die Mitteilung von freien Plätzen. Wenn solche derzeit nicht genannt werden können, notieren Sie sich das Datum des Anrufs und Namen sowie Auskunft des Sachbearbeiters bzw. bitten Sie um eine schriftliche Auskunft, dass man Ihnen keinen freien Therapieplatz vermitteln kann. Dies benötigen Sie, wenn Sie sich einen Platz in einer Privatpraxis suchen wollen, um dort eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren zu machen. Sie sind jedoch verpflichtet, zunächst nach einem Platz bei einer Kassentherapeut:in zu suchen. Am besten protokollieren Sie jeden ihrer telefonischen oder schriftlichen Anfragen in Kassenpraxen (ggf. aus dem Gedächtnis). Die konkrete Beantragung erläutert Ihnen die Therapeutin bzw. der Therapeut in der entsprechenden Privatpraxis. Und noch ein Tip: Lassen Sie sich nach Absendung des Antrags bitte den Eingang der Unterlagen bei Ihrer Kasse bestätigen, da die Kasse lt. Patientenrechtegesetz innerhalb von max. 5 Wochen eine Entscheidung mitteilen muss. Andernfalls gilt die Therapie als bewilligt. Nach der Kostenübernahme erfolgt die Finanzierung ganz ähnlich, wie bei Psychotherapeut:innen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung als Vertragsbehandlerzugelassen sind. Weitere Informationen finden Sie hier in einem Merkblatt der Bundespsychotherapeutenkammer.